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5.18–5.19

Business Skills · Recht · VSH-Niveau K2/K3

Obligationen und allgemeine Vertragslehre

Entstehungsgründe von Obligationen sowie Abschluss, Gültigkeit, Erfüllung und Störungen von Verträgen prüfen.

So lernst du

  1. 1.Theorie verstehen
  2. 2.Beispiel nachvollziehen
  3. 3.Fall lösen und prüfen

VSH-Reglement Business 2025

Das kannst du nach diesem Modul

  • Obligationen aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Kausalhaftung und ungerechtfertigter Bereicherung prüfen.
  • Vertragsentstehung, Form, Antrag, Annahme und Widerruf erklären.
  • Willensmängel, Übervorteilung und Nichtigkeit unterscheiden.
  • Erfüllung, Vertragsstörungen und Verjährungsfristen beurteilen.

Die Zuordnung dient der transparenten Unterrichtsplanung. Das Lernmittel ist am VSH-Reglement ausgerichtet, aber keine offizielle Publikation oder Zertifizierung des VSH.

Unterrichtsplanung und Bewertung anzeigen ▾
  1. 1.Entstehungsgrund einer Obligation bestimmen
  2. 2.Tatbestand systematisch prüfen
  3. 3.Vertragsabschluss und Gültigkeit beurteilen
  4. 4.Rechtsfolge und Frist begründen

Bewertung: Fachliche Richtigkeit, passende Fachbegriffe, nachvollziehbare Begründung und Anwendung auf den Geschäftsfall beurteilen. Gleichwertige Lösungen sind anzuerkennen.

Lernteil

Theorie und Beispiele

1

Entstehung einer Obligation

Eine Obligation ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine Person eine Leistung schuldet und eine andere sie fordern kann. Sie entsteht aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung.

Bei unerlaubter Handlung sind typischerweise Schaden, Widerrechtlichkeit, Kausalzusammenhang und Verschulden zu prüfen. Bei einer Kausalhaftung kann eine gesetzlich bezeichnete Person auch ohne eigenes Verschulden haften, etwa als Geschäftsherr, Tierhalterin oder Werkeigentümerin. Tatbestand, Entlastungsmöglichkeit und Rechtsfolge werden anhand der betreffenden Norm getrennt geprüft.

Gläubigerin oder Gläubiger ist, wer eine Leistung fordern darf; Schuldnerin oder Schuldner muss sie erbringen. Bei gegenseitigen Verträgen hat jede Partei beide Rollen: Beim Kauf schuldet die Verkäuferin die Sache und darf den Preis fordern, der Käufer schuldet den Preis und darf die Sache fordern.

Bei ungerechtfertigter Bereicherung hat jemand ohne gültigen Rechtsgrund einen Vermögensvorteil erhalten, beispielsweise durch eine Doppelzahlung. Zurückzuerstatten ist grundsätzlich die ungerechtfertigte Bereicherung; sie ist von Schadenersatz aus unerlaubter Handlung zu unterscheiden.

Praxisbeispiel

Ein Kauf schafft Pflichten durch Vertrag. Wer fremdes Eigentum schuldhaft beschädigt, kann aus unerlaubter Handlung haften. Eine irrtümliche Doppelzahlung kann ungerechtfertigte Bereicherung sein.

Entstehung einer Obligation aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung
Eine Obligation verbindet Gläubiger und Schuldner durch eine geschuldete Leistung. Sie kann aus einem Vertrag, einem widerrechtlich verursachten Schaden oder einer Bereicherung ohne gültigen Rechtsgrund entstehen.
2

Vertragsabschluss und Form

Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen, meist Antrag und Annahme. Grundsätzlich gilt Formfreiheit; das Gesetz kann Schriftform oder öffentliche Beurkundung verlangen.

Für einen gültigen Vertrag braucht es Handlungsfähigkeit, Konsens und einen zulässigen Inhalt. Ein Antrag kann nur nach den gesetzlichen Regeln widerrufen werden.

Die Einigung muss mindestens die wesentlichen Vertragspunkte erfassen. Eine Annahme mit Änderungen ist grundsätzlich keine unveränderte Annahme, sondern ein neuer Antrag. Die Zusendung von Preislisten oder Katalogen ist grundsätzlich noch kein Antrag; die Auslage von Waren mit Preisangabe gilt dagegen grundsätzlich als Antrag. Bei Onlineshops entscheiden Darstellung, Bestellablauf und Bedingungen darüber, wann der verbindliche Antrag und die Annahme erfolgen.

Willenserklärungen können ausdrücklich durch Worte oder konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Zustimmung, ausser Gesetz, Abrede oder besondere Umstände führen zu einem anderen Ergebnis.

Formfreiheit bedeutet, dass auch mündliche oder elektronisch geschlossene Verträge gültig sein können. Verlangt das Gesetz einfache Schriftlichkeit, sind die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten; bei öffentlicher Beurkundung wirkt eine Urkundsperson mit. Die Form dient vor allem Schutz, Klarheit und Beweisbarkeit.

Einfache Schriftlichkeit verlangt grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem elektronischem Zeitstempel ist ihr gleichgestellt. Eine normale E-Mail erfüllt eine gesetzlich verlangte Schriftform deshalb nicht automatisch (Art. 14 OR).

Praxisbeispiel

Eine Person bietet ihr Velo für CHF 400 an. Eine andere Person nimmt dieses Angebot ohne Änderung an. Antrag und Annahme stimmen überein; der Vertrag ist zustande gekommen.

Vertragsabschluss durch Antrag und Annahme sowie Formfreiheit, Schriftform und öffentliche Beurkundung
Ein Vertrag entsteht, wenn Antrag und Annahme übereinstimmen. Grundsätzlich gilt Formfreiheit; verlangt das Gesetz eine bestimmte Form, muss diese eingehalten werden.
3

Willensmängel und Nichtigkeit

Wesentliche Irrtümer, absichtliche Täuschung, Furchterregung und Übervorteilung können einen Vertrag anfechtbar machen. Nichtig ist ein Vertrag insbesondere bei unmöglichem, widerrechtlichem oder sittenwidrigem Inhalt.

Anfechtbarkeit und Nichtigkeit sind nicht dasselbe: Ein anfechtbarer Vertrag wird durch rechtzeitige Erklärung beseitigt; ein nichtiger Vertrag entfaltet von Anfang an keine Wirkung.

Nicht jeder Irrtum genügt. Ein wesentlicher Irrtum betrifft einen Punkt, der nach Gesetz und Umständen für den Vertragsschluss entscheidend ist. Ein blosser Irrtum über den eigenen Beweggrund reicht grundsätzlich nicht aus.

Übervorteilung setzt ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die Ausbeutung einer besonderen Schwächesituation voraus. Da Voraussetzungen und Erklärungsfristen je nach Rechtsbehelf genau geprüft werden müssen, ist in Praxisfällen der aktuelle Gesetzestext heranzuziehen.

Wer einen Vertrag wegen Irrtums, Täuschung oder Furcht nicht gelten lassen will, muss dies grundsätzlich innerhalb eines Jahres erklären; sonst gilt der Vertrag als genehmigt. Auch bei Übervorteilung gilt grundsätzlich eine einjährige Erklärungsfrist (Art. 21 und 31 OR).

Praxisbeispiel

Wer durch absichtlich falsche Angaben zum Kauf bewegt wird, kann sich auf Täuschung berufen. Ein Vertrag über eine gesetzlich verbotene Leistung ist nichtig.

Vergleich zwischen anfechtbaren Verträgen wegen Willensmängeln und nichtigen Verträgen wegen unzulässigen Inhalts
Willensmängel betreffen die Bildung des Vertragswillens und machen den Vertrag anfechtbar. Ein Vertrag mit unmöglichem, widerrechtlichem oder sittenwidrigem Inhalt ist dagegen von Anfang an nichtig.
4

Erfüllung, Nichterfüllung und Verjährung

Bei der Erfüllung sind Gegenstand, Ort und Zeit der Leistung entscheidend. Nicht- oder Schlechterfüllung kann Nachfrist, Schadenersatz, Rücktritt oder andere gesetzliche beziehungsweise vertragliche Folgen auslösen.

Verjährung bedeutet, dass eine Forderung nach Ablauf der Frist nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist, wenn die Einrede erhoben wird. Die allgemeine Frist beträgt zehn Jahre. Für die in Art. 128 OR genannten Forderungen, beispielsweise Mietzinse, Zinsen und gewisse Forderungen aus Arbeit, gilt grundsätzlich eine fünfjährige Frist. Andere Anspruchsarten können eigene Fristen haben.

Schuldnerverzug setzt grundsätzlich eine fällige Leistung und eine Mahnung voraus. Eine Mahnung kann entbehrlich sein, wenn ein bestimmter Verfalltag vereinbart wurde oder das Gesetz eine Ausnahme vorsieht. Erst danach werden Nachfrist und passende Verzugsfolgen geprüft.

Nicht jede Vertragsstörung führt automatisch zum Rücktritt. Das passende Recht hängt von Vertragsart, Pflichtverletzung, Verschulden, Nachfrist, Vertrag und gesetzlichen Sonderregeln ab. Schadenersatz verlangt grundsätzlich einen Schaden und einen rechtlich zurechenbaren Zusammenhang.

Verjährung löscht die Forderung grundsätzlich nicht. Sie gibt der verpflichteten Person eine Einrede. Anerkennung der Forderung, Betreibung oder Klage können den Lauf beeinflussen; deshalb dürfen Fristen nie nur aus dem Gedächtnis beurteilt werden.

Praxisbeispiel

Wird eine fällige Ware nicht geliefert, setzt die kaufende Partei oft zuerst eine angemessene Nachfrist und macht danach die passenden Rechte geltend.

Prüfablauf für Erfüllung, Nicht- oder Schlechterfüllung und Verjährung einer vertraglichen Forderung
Zuerst wird geprüft, ob Gegenstand, Ort und Zeit der Leistung stimmen. Bei einer Vertragsstörung richtet sich die passende Rechtsfolge nach Gesetz und Vertrag; die Verjährung ist davon getrennt zu beurteilen.

Anwendung

Übungsaufgaben

Begründe deine Lösung mit Fachbegriffen. Die Prüfung zeigt dir Kernaussagen, fehlende Punkte und eine Musterlösung.

1

Anwendung · Praxisauftrag

Drei Entstehungsgründe in einem Geschäftsfall trennen

Nach einem Warenkauf wird der Rechnungsbetrag doppelt überwiesen. Beim Abholen beschädigt ein Mitarbeitender des Verkäufers schuldhaft das Fahrzeug der Käuferin. Analysiere die drei möglichen Obligationen getrennt.

2

Grundlage · Praxisauftrag

Einen Online-Vertragsabschluss dokumentieren

Ein Onlineshop zeigt einen Artikel mit Preis. Die Kundin klickt auf «zahlungspflichtig bestellen» und erhält später eine Auftragsbestätigung. Bestimme anhand der Geschäftsbedingungen, wann Antrag und Annahme erfolgen.

3

Transfer · Praxisauftrag

Anfechtbarkeit und Nichtigkeit sauber unterscheiden

Vergleiche drei Fälle: ein entscheidender Irrtum über ein Originalbild, eine durch Drohung erzwungene Unterschrift und ein Vertrag über eine gesetzlich verbotene Leistung. Formuliere für jeden Fall die mögliche Rechtsfolge.

4

Transfer · Praxisauftrag

Forderung, Verzug und Verjährung in einer Akte prüfen

Eine Unternehmung findet eine alte unbezahlte Rechnung. Erstelle eine Prüfliste, bevor sie mahnt oder betreibt. Es fehlen Angaben zu Fälligkeit und früheren Anerkennungen.

5

Anwendung · Praxisauftrag

Entstehungsgrund bestimmen

Ordne zu und begründe: a) Kauf eines Laptops, b) schuldhafte Beschädigung eines Fensters, c) irrtümliche doppelte Überweisung. Nenne jeweils Gläubiger, Schuldner und geschuldete Leistung oder Rückerstattung.

6

Anwendung · Praxisauftrag

Vertrag prüfen und Störung lösen

Bearbeite drei einfache Situationen: A) Eine volljährige urteilsfähige Person nimmt ein Angebot unverändert an. B) Ein Verkäufer verschweigt absichtlich einen grossen Mangel. C) Eine fällige Ware wird trotz Erinnerung nicht geliefert. Erkläre zu A den Vertragsschluss, zu B den Willensmangel und zu C einen sinnvollen nächsten Schritt.

7

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Unerlaubte Handlung vollständig prüfen

Ein ungesichertes Kabel im Laden verursacht einen Sturz und beschädigt einen Laptop. Wähle alle Punkte, die vor einem Schadenersatz-Ergebnis geprüft werden müssen.

Passende Aussagen auswählen
8

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Antrag und Annahme unterscheiden

Lea bietet einen Bürostuhl für CHF 300 an. Amir antwortet: «Einverstanden, aber für CHF 260.» Lea schweigt. Wähle alle richtigen Aussagen.

Passende Aussagen auswählen
9

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Form und Widerruf prüfen

Wähle alle Aussagen, die bei Vertragsform und Widerruf fachlich richtig sind.

Passende Aussagen auswählen
10

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Willensmängel und Nichtigkeit zuordnen

Wähle die richtigen Zuordnungen: entscheidender Irrtum, bewusst verschwiegener Unfallschaden, ernsthafte Drohung, krasses Missverhältnis unter Ausnutzung einer Notlage und verbotene Leistung.

Passende Aussagen auswählen
11

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Erfüllung und Verzug beurteilen

Eine Ware ist geschuldet, Lieferort und Termin fehlen im Vertrag. Wähle alle notwendigen Prüfschritte.

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12

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Verjährung sicher einordnen

Eine alte Forderung wird geltend gemacht. Wähle alle Aussagen, die für eine verlässliche Prüfung erforderlich sind.

Passende Aussagen auswählen

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Arbeiten mit dem Gesetz

Gesetzesartikel selbst finden und anwenden

Öffne den aktuellen Gesetzestext auf Fedlex. Suche über Inhaltsverzeichnis, Artikelnummer oder Suchfunktion. Kopiere nicht einfach den Text: Nenne den Artikel, erkläre die Regel in eigenen Worten und wende sie auf den Fall an.

VSH 5.18

Haftungsgrundlage bestimmen

Ein ungesichertes Kabel verursacht einen Schaden; in einem zweiten Fall beschädigt ein Hund Ware. Suche die gesetzlichen Grundlagen für Verschuldenshaftung und Tierhalterhaftung. Vergleiche Voraussetzungen und Entlastungsmöglichkeit.

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Musterlösung und Fundstellen anzeigen
  • Art. 41 OR regelt die Verschuldenshaftung; Schaden, Widerrechtlichkeit, Kausalität und Verschulden sind zu prüfen.
  • Art. 56 OR regelt die Tierhalterhaftung und enthält eine Entlastungsmöglichkeit.
VSH 5.19

Vertrag, Willensmangel und Verjährung untersuchen

Suche die OR-Artikel zu Vertragsabschluss, absichtlicher Täuschung, Genehmigung nach einem Willensmangel sowie zur allgemeinen zehnjährigen und besonderen fünfjährigen Verjährung. Erstelle eine Tabelle mit Thema, Artikel und Kernaussage.

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Musterlösung und Fundstellen anzeigen
  • Art. 1 OR: übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung; Art. 28 und 31 OR: Täuschung und einjährige Genehmigungsfrist.
  • Art. 127 OR: grundsätzlich zehn Jahre; Art. 128 OR: fünf Jahre für die dort genannten Forderungen.

Nachschlagewerk

Juristisches Glossar

Die wichtigsten Begriffe für VSH 5.16–5.22 kurz und verständlich erklärt. Suche nach einem Begriff oder nach einem Wort aus der Erklärung.

Anspruch
Das Recht, von einer anderen Person ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen.
Besitz
Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Beweislast
Regel darüber, wer eine behauptete Tatsache beweisen muss.
dispositives Recht
Gesetzliche Regel, die gilt, wenn die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
Eigentum
Die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Fälligkeit
Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt werden kann.
Gläubiger oder Gläubigerin
Person, die eine Leistung fordern darf.
Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen; sie setzt Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus.
Kausalhaftung
Gesetzliche Haftung, bei der kein persönliches Verschulden nachgewiesen werden muss.
Mahnung
Aufforderung an die schuldende Person, eine fällige Leistung zu erbringen.
Nichtigkeit
Ein nichtiger Vertrag entfaltet von Anfang an keine rechtliche Wirkung.
Obligation
Schuldverhältnis, bei dem eine Person eine Leistung schuldet und eine andere sie fordern darf.
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.
Rechtsobjekt
Gegenstand, auf den sich Rechte beziehen, beispielsweise eine Sache.
Rechtssubjekt
Träger von Rechten und Pflichten, beispielsweise eine natürliche oder juristische Person.
Schaden
Unfreiwillige Vermögensverminderung, die sich als Differenz berechnen lässt.
Schuldner oder Schuldnerin
Person, die eine Leistung erbringen muss.
Treu und Glauben
Grundsatz, wonach sich Personen ehrlich, verlässlich und widerspruchsfrei verhalten sollen.
Urteilsfähigkeit
Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln und die Folgen des eigenen Handelns zu erkennen.
Verjährung
Nach Ablauf der Frist kann die gerichtliche Durchsetzung bei erhobener Einrede verweigert werden; die Forderung erlischt grundsätzlich nicht.
Verzug
Verspätete Erfüllung einer fälligen Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Willensmangel
Fehler bei der Willensbildung, etwa wesentlicher Irrtum, Täuschung oder Furchterregung.
zwingendes Recht
Gesetzliche Regel, von der vertraglich nicht abgewichen werden darf.

Unterrichtsmaterial

Arbeitsblatt und Musterlösung

Alle Aufgaben dieses Moduls können als Arbeitsblatt oder als Lösungsschlüssel gedruckt und im Druckdialog als PDF gesichert werden.