Entstehung einer Obligation
Eine Obligation ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine Person eine Leistung schuldet und eine andere sie fordern kann. Sie entsteht aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung.
Bei unerlaubter Handlung sind typischerweise Schaden, Widerrechtlichkeit, Kausalzusammenhang und Verschulden zu prüfen. Bei einer Kausalhaftung kann eine gesetzlich bezeichnete Person auch ohne eigenes Verschulden haften, etwa als Geschäftsherr, Tierhalterin oder Werkeigentümerin. Tatbestand, Entlastungsmöglichkeit und Rechtsfolge werden anhand der betreffenden Norm getrennt geprüft.
Gläubigerin oder Gläubiger ist, wer eine Leistung fordern darf; Schuldnerin oder Schuldner muss sie erbringen. Bei gegenseitigen Verträgen hat jede Partei beide Rollen: Beim Kauf schuldet die Verkäuferin die Sache und darf den Preis fordern, der Käufer schuldet den Preis und darf die Sache fordern.
Bei ungerechtfertigter Bereicherung hat jemand ohne gültigen Rechtsgrund einen Vermögensvorteil erhalten, beispielsweise durch eine Doppelzahlung. Zurückzuerstatten ist grundsätzlich die ungerechtfertigte Bereicherung; sie ist von Schadenersatz aus unerlaubter Handlung zu unterscheiden.
Praxisbeispiel
Ein Kauf schafft Pflichten durch Vertrag. Wer fremdes Eigentum schuldhaft beschädigt, kann aus unerlaubter Handlung haften. Eine irrtümliche Doppelzahlung kann ungerechtfertigte Bereicherung sein.



