LernpfadBusiness SkillsLernziele 5.20–5.22
5.20–5.22

Business Skills · Recht · VSH-Niveau K2

Kauf-, Arbeits- und Gebrauchsüberlassungsverträge

Vertragstypen unterscheiden und einfache Fälle zu Verzug, Mängeln, Arbeit und Nutzung lösen.

So lernst du

  1. 1.Theorie verstehen
  2. 2.Beispiel nachvollziehen
  3. 3.Fall lösen und prüfen

VSH-Reglement Business 2025

Das kannst du nach diesem Modul

  • Kaufarten, Rechte und Pflichten sowie Vertragsverletzungen anhand des OR beurteilen.
  • Arbeitsvertrag, Werkvertrag und Auftrag unterscheiden und arbeitsrechtliche Fälle lösen.
  • Miete, Leasing, Gebrauchsleihe, Darlehen, Pacht und Kauf unterscheiden.

Die Zuordnung dient der transparenten Unterrichtsplanung. Das Lernmittel ist am VSH-Reglement ausgerichtet, aber keine offizielle Publikation oder Zertifizierung des VSH.

Unterrichtsplanung und Bewertung anzeigen ▾
  1. 1.Vertragsart nach Merkmalen bestimmen
  2. 2.Pflichten und mögliche Störung erkennen
  3. 3.OR-Regel auf den Fall anwenden
  4. 4.Rechtsfolge beziehungsweise Vorgehen formulieren

Bewertung: Fachliche Richtigkeit, passende Fachbegriffe, nachvollziehbare Begründung und Anwendung auf den Geschäftsfall beurteilen. Gleichwertige Lösungen sind anzuerkennen.

Lernteil

Theorie und Beispiele

1

Kaufvertrag und Vertragsverletzungen

Beim Kauf schuldet die verkaufende Partei die Übergabe und Eigentumsverschaffung, die kaufende Partei den Preis. Ein Barkauf wird sofort bezahlt, bei einem Kreditkauf erfolgt die Zahlung später. Der Fahrniskauf betrifft bewegliche Sachen, der Grundstückkauf Grundstücke.

Bei Lieferverzug, mangelhafter Lieferung oder Zahlungsverzug gelten unterschiedliche Rechte. Mängel sind rechtzeitig zu prüfen und zu rügen; je nach Fall kommen Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung beziehungsweise Nachbesserung infrage.

Beim Fahrniskauf sind Stückkauf und Gattungskauf zu unterscheiden. Beim Stückkauf wird eine individuell bestimmte Sache geschuldet, beim Gattungskauf eine Sache nach Art und Menge. Diese Unterscheidung kann beeinflussen, welche Rechte bei Nichterfüllung oder Mängeln bestehen.

Bei einer mangelhaften Sache prüft die kaufende Partei in dieser Reihenfolge: Liegt ein zugesicherter oder vorausgesetzter Mangel vor? Wurde die Sache nach dem üblichen Geschäftsgang geprüft und der Mangel rechtzeitig angezeigt? Welches Gewährleistungsrecht passt? Wandelung und Minderung sind gesetzliche Grundrechte; Ersatzlieferung kommt insbesondere bei vertretbaren Sachen nach den gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Nachbesserung ist häufig vertraglich vereinbart.

Beim Lieferverzug wird zuerst geprüft, ob die Forderung fällig und die verkaufende Partei in Verzug ist. Danach ist zu klären, ob eine Nachfrist nötig ist. Besondere Regeln, beispielsweise für bestimmte kaufmännische Geschäfte, dürfen nicht ohne Prüfung auf jeden Kauf übertragen werden.

Praxisbeispiel

Ein geliefertes Gerät funktioniert nicht. Die kaufende Partei prüft es, meldet den Mangel sofort und verlangt ein gesetzlich oder vertraglich vorgesehenes Recht.

Hauptpflichten beim Kaufvertrag und Vorgehen bei Lieferverzug, mangelhafter Lieferung und Zahlungsverzug
Beim Kaufvertrag werden Ware und Kaufpreis ausgetauscht. Je nachdem, ob die Lieferung verspätet oder mangelhaft ist oder die Zahlung ausbleibt, sind unterschiedliche Schritte und Rechtsfolgen zu prüfen.
2

Arbeitsvertrag, Werkvertrag und Auftrag

Beim Arbeitsvertrag wird Arbeit in persönlicher Abhängigkeit gegen Lohn geleistet. Beim Werkvertrag wird ein bestimmter Erfolg geschuldet. Beim Auftrag wird ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht zwingend ein Erfolg, geschuldet.

Im Arbeitsverhältnis sind Kündigung, Überstunden, Lohnfortzahlung, Ferien sowie Sorgfalts- und Treuepflicht zentrale Themen. Einfache Fälle werden mit Vertrag und Obligationenrecht geprüft.

Ohne zulässige abweichende Regel gelten nach der Probezeit grundsätzlich Kündigungsfristen von einem Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monaten vom zweiten bis neunten Dienstjahr und drei Monaten danach. Bei Krankheit gelten nach der Probezeit Sperrfristen von 30, 90 oder 180 Tagen je nach Dienstjahr. Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag und aktuelles Gesetz sind immer mitzuberücksichtigen.

Der gesetzliche Mindestferienanspruch beträgt bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen, danach vier Wochen pro Dienstjahr. Ferien dienen der Erholung und sollen grundsätzlich zusammenhängend bezogen werden; mindestens zwei Wochen sind zusammenhängend zu gewähren.

Arbeitnehmende müssen die Arbeit grundsätzlich persönlich leisten, sorgfältig arbeiten und berechtigte Interessen des Arbeitgebers wahren. Arbeitgebende schulden insbesondere Lohn, Schutz der Persönlichkeit, Ferien und auf Verlangen ein Arbeitszeugnis. Eine blosse Arbeitsbestätigung nennt nur Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsregeln; danach richten sich Fristen unter anderem nach Dienstjahr, Vertrag und Gesamtarbeitsvertrag. Überstunden sind nur im gesetzlich zumutbaren Rahmen zu leisten. Bei Fällen werden zuerst Sachverhalt und Vertragsart geklärt und danach die aktuell geltende Rechtsgrundlage geprüft.

Überstunden nach Obligationenrecht und Überzeit nach Arbeitsgesetz sind nicht dasselbe. Überstunden überschreiten die vertragliche Arbeitszeit, Überzeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit. Voraussetzungen und Ausgleich werden deshalb getrennt sowie anhand von Vertrag, Gesamtarbeitsvertrag und geltendem Gesetz geprüft.

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nach Ablauf der anwendbaren Frist. Missbräuchliche Kündigung und Kündigung zur Unzeit sind unterschiedliche Themen: Die erste kann eine Entschädigung auslösen, die zweite kann während gesetzlicher Sperrfristen unwirksam sein. Der konkrete Fall erfordert aktuelle Fristen und vollständige Angaben.

Ein Arbeitszeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein, darf aber wesentliche negative Tatsachen nicht verschweigen. Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Praxisbeispiel

Angestellte Softwareentwicklerin: Arbeitsvertrag. Erstellung eines fertigen Logos: meist Werkvertrag. Rechtsberatung: Auftrag.

Vergleich von Arbeitsvertrag, Werkvertrag und Auftrag nach Abhängigkeit, geschuldetem Erfolg und geschuldeter Sorgfalt
Die entscheidende Abgrenzung: Beim Arbeitsvertrag wird Arbeit in persönlicher Abhängigkeit geleistet, beim Werkvertrag ein konkreter Erfolg und beim Auftrag sorgfältiges Tätigwerden geschuldet.
3

Miete, Leasing, Gebrauchsleihe, Darlehen und Pacht

Miete überlässt eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch. Gebrauchsleihe ist unentgeltlich. Pacht erlaubt zusätzlich die Nutzung von Erträgen oder Früchten. Leasing ist eine entgeltliche, meist längerfristige Nutzung mit besonderen Vertragsbedingungen.

Beim Darlehen werden vertretbare Sachen oder Geld zu Eigentum übertragen und später gleicher Art, Menge und Güte zurückgegeben. Beim Kauf geht Eigentum endgültig gegen Preis über.

Bei der Miete schuldet die vermietende Partei eine zum vorausgesetzten Gebrauch taugliche Sache; die mietende Partei schuldet den Mietzins und einen sorgfältigen Gebrauch. Mängel, Unterhalt, Kündigung und Rückgabe richten sich nach Vertrag und den besonderen gesetzlichen Mietregeln.

Leasing ist ein gesetzlich nicht als eigener Vertragstyp vollständig geregelter Innominatvertrag. Es ist wirtschaftlich mit Nutzung und Finanzierung verbunden, aber nicht mit Miete oder Kauf gleichzusetzen. Bei Konsumleasing können zusätzlich Regeln des Konsumkreditgesetzes gelten. Eigentum, Laufzeit, Kündigung, Mehrkilometer, Rückgabezustand und Gesamtkosten sind aus dem konkreten Vertrag zu prüfen.

Merksatz zur Rückgabe: Bei Miete, Pacht und Gebrauchsleihe wird grundsätzlich dieselbe Sache zurückgegeben. Beim Darlehen werden Geld oder andere vertretbare Sachen gleicher Art, Menge und Güte zurückerstattet.

Praxisbeispiel

Wohnung gegen Monatszins: Miete. Kostenlos geliehenes Velo: Gebrauchsleihe. Geldkredit: Darlehen. Restaurant mit Inventar und Ertragsnutzung: Pacht.

Vergleich von Miete, Leasing, Gebrauchsleihe, Darlehen und Pacht anhand ihrer wichtigsten Merkmale
Die Vertragstypen unterscheiden sich vor allem durch Entgelt, Nutzungsumfang und Rückgabe: Bei Miete und Gebrauchsleihe wird dieselbe Sache zurückgegeben, beim Darlehen Gleichartiges; die Pacht erlaubt zusätzlich die Nutzung von Erträgen oder Früchten.

Anwendung

Übungsaufgaben

Begründe deine Lösung mit Fachbegriffen. Die Prüfung zeigt dir Kernaussagen, fehlende Punkte und eine Musterlösung.

1

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Kaufarten sicher bestimmen

Ordne vier Geschäftsfälle nach Kaufgegenstand, Zahlungszeitpunkt und Bestimmtheit der Ware ein: Büromaterial bar, Laptop auf Rechnung, ein bestimmtes gebrauchtes Fahrzeug und 200 gleichartige Ordner.

Passende Aussagen auswählen
2

Anwendung · Praxisauftrag

Eine vollständige Mängelrüge vorbereiten

Von 40 gelieferten Bürostühlen sind sechs sichtbar beschädigt. Erstelle die inhaltliche Struktur einer professionellen Mängelrüge und begründe das gewünschte Gewährleistungsrecht.

  1. 1Lieferung prüfen
  2. 2Mängel dokumentieren
  3. 3rechtzeitig und bestimmt rügen
  4. 4Rechtsbehelf verlangen
  5. 5Frist und Belege angeben
3

Transfer · Praxisauftrag

Arbeits-, Werkvertrag oder Auftrag wählen

Ein KMU benötigt laufenden IT-Support, eine fertige Website und eine vollzeitlich eingegliederte Assistenz. Erstelle für jede Leistung eine begründete Vertragsempfehlung.

4

Transfer · Praxisauftrag

Die passende Nutzungsform wirtschaftlich und rechtlich wählen

Ein Gastronomiebetrieb prüft Restaurantpacht, Fahrzeugleasing, kurzfristige Maschinenmiete und ein Darlehen für Mobiliar. Vergleiche Eigentum, Entgelt, Rückgabe, Ertragsnutzung und Vertragsrisiken.

5

Anwendung · Praxisauftrag

Kaufvertragsstörungen lösen

Ein Händler liefert zehn Bürostühle zwei Wochen zu spät; zwei Stühle sind beschädigt. Die Rechnung wird später ebenfalls nicht fristgerecht bezahlt. Benenne die drei Vertragsstörungen und beschreibe je eine sinnvolle rechtliche Reaktion.

6

Anwendung · Praxisauftrag

Verträge sicher unterscheiden

Ordne zu und begründe: fest angestellte Verkäuferin, massgefertigter Tisch, Treuhandberatung, gemietete Wohnung, kostenlos geliehenes Velo, Bankkredit, gepachtetes Restaurant und geleastes Auto. Nenne beim Arbeitsvertrag zusätzlich zwei Pflichten oder Ansprüche.

7

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Arbeitsrechtliche Fälle repetieren

Wähle alle richtigen Aussagen zur persönlichen Arbeitspflicht, zum Arbeitszeugnis und zu Überstunden aus. Begründe freiwillig einen der Fälle in eigenen Worten.

Passende Aussagen auswählen
8

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Lieferverzug getrennt prüfen

Messestühle werden trotz kalendermässig bestimmtem Liefertermin nicht geliefert. Wähle die richtigen Prüfschritte.

Passende Aussagen auswählen
9

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Mängel rechtzeitig rügen

Fünf von 30 Lampen sind sichtbar beschädigt; die Käuferin meldet dies erst nach drei Wochen ungeprüfter Lagerung. Wähle die richtigen Aussagen.

Passende Aussagen auswählen
10

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Zahlungsverzug korrekt einleiten

Eine fällige Rechnung ohne bestimmten Zahlungstermin bleibt unbezahlt. Wähle das sachgerechte Vorgehen.

Passende Aussagen auswählen
11

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Kündigung vollständig prüfen

Eine Mitarbeiterin im dritten Dienstjahr erhält während einer Krankheit die Kündigung. Welche Angaben und Prüfpunkte sind notwendig?

Passende Aussagen auswählen
12

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Ein unbefristet angestellter Mitarbeiter wird nach mehreren Monaten unverschuldet krank. Wähle alle relevanten Prüfpunkte.

Passende Aussagen auswählen
13

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Ferienanspruch situationsgerecht beurteilen

Eine 19-jährige Mitarbeiterin soll ihre Ferien vollständig tageweise beziehen. Wähle die richtigen Prüfungen.

Passende Aussagen auswählen
14

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Überstunden oder Überzeit?

Eine Angestellte arbeitet für ein dringendes Projekt zusätzlich. Wähle alle fachlich notwendigen Abklärungen.

Passende Aussagen auswählen
15

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Sorgfalts- und Treuepflicht im Datenfall

Ein Mitarbeiter kopiert vertrauliche Kundendaten in einen privaten ungeschützten Cloudspeicher. Wähle die angemessene Beurteilung und Reaktion.

Passende Aussagen auswählen
16

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Gebrauchsüberlassung nach Merkmalen

Ordne Wohnung gegen Zins, kostenloses Velo, Geldkredit, Restaurant mit Ertragsnutzung und Kopierer gegen Leasingraten richtig zu.

Passende Aussagen auswählen
17

Grundlage · Interaktive Lernkontrolle

Kauf oder Nutzungslösung wählen

Ein Start-up braucht ein Fahrzeug für 18 Monate, eine dauerhaft benötigte Maschine, einen Lagerraum und kurzfristig kostenlos ein Ersatzgerät. Welche Lösungen sind nachvollziehbar?

Passende Aussagen auswählen

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Arbeiten mit dem Gesetz

Gesetzesartikel selbst finden und anwenden

Öffne den aktuellen Gesetzestext auf Fedlex. Suche über Inhaltsverzeichnis, Artikelnummer oder Suchfunktion. Kopiere nicht einfach den Text: Nenne den Artikel, erkläre die Regel in eigenen Worten und wende sie auf den Fall an.

VSH 5.20

Mangelhafte Kaufsache mit dem OR lösen

Eine Lieferung ist sichtbar beschädigt. Suche die OR-Artikel zu Verkäuferhaftung, Prüfung und Mängelrüge sowie den wichtigsten Wahlrechten. Erstelle einen Ablauf vom Wareneingang bis zum Anspruch.

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Musterlösung und Fundstellen anzeigen
  • Art. 197 OR regelt die Gewährleistung, Art. 201 OR Prüfung und Anzeige.
  • Art. 205 und 206 OR betreffen insbesondere Wandelung, Minderung und bei Gattungssachen Ersatzlieferung.
VSH 5.22

Nutzungsverträge im Gesetz abgrenzen

Finde im OR die Grunddefinitionen von Miete, Pacht, Gebrauchsleihe und Darlehen. Prüfe zusätzlich, weshalb Leasing nicht einfach mit Miete gleichgesetzt werden darf und wann das KKG wichtig sein kann.

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Musterlösung und Fundstellen anzeigen
  • Grunddefinitionen: Miete Art. 253 OR, Pacht Art. 275 OR, Gebrauchsleihe Art. 305 OR, Darlehen Art. 312 OR.
  • Leasing ist ein Innominatvertrag; Konsumleasing kann dem KKG unterstehen.

Nachschlagewerk

Juristisches Glossar

Die wichtigsten Begriffe für VSH 5.16–5.22 kurz und verständlich erklärt. Suche nach einem Begriff oder nach einem Wort aus der Erklärung.

Anspruch
Das Recht, von einer anderen Person ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verlangen.
Besitz
Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Beweislast
Regel darüber, wer eine behauptete Tatsache beweisen muss.
dispositives Recht
Gesetzliche Regel, die gilt, wenn die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
Eigentum
Die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Fälligkeit
Zeitpunkt, ab dem eine geschuldete Leistung verlangt werden kann.
Gläubiger oder Gläubigerin
Person, die eine Leistung fordern darf.
Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten zu begründen; sie setzt Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit voraus.
Kausalhaftung
Gesetzliche Haftung, bei der kein persönliches Verschulden nachgewiesen werden muss.
Mahnung
Aufforderung an die schuldende Person, eine fällige Leistung zu erbringen.
Nichtigkeit
Ein nichtiger Vertrag entfaltet von Anfang an keine rechtliche Wirkung.
Obligation
Schuldverhältnis, bei dem eine Person eine Leistung schuldet und eine andere sie fordern darf.
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.
Rechtsobjekt
Gegenstand, auf den sich Rechte beziehen, beispielsweise eine Sache.
Rechtssubjekt
Träger von Rechten und Pflichten, beispielsweise eine natürliche oder juristische Person.
Schaden
Unfreiwillige Vermögensverminderung, die sich als Differenz berechnen lässt.
Schuldner oder Schuldnerin
Person, die eine Leistung erbringen muss.
Treu und Glauben
Grundsatz, wonach sich Personen ehrlich, verlässlich und widerspruchsfrei verhalten sollen.
Urteilsfähigkeit
Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln und die Folgen des eigenen Handelns zu erkennen.
Verjährung
Nach Ablauf der Frist kann die gerichtliche Durchsetzung bei erhobener Einrede verweigert werden; die Forderung erlischt grundsätzlich nicht.
Verzug
Verspätete Erfüllung einer fälligen Leistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Willensmangel
Fehler bei der Willensbildung, etwa wesentlicher Irrtum, Täuschung oder Furchterregung.
zwingendes Recht
Gesetzliche Regel, von der vertraglich nicht abgewichen werden darf.

Unterrichtsmaterial

Arbeitsblatt und Musterlösung

Alle Aufgaben dieses Moduls können als Arbeitsblatt oder als Lösungsschlüssel gedruckt und im Druckdialog als PDF gesichert werden.