Privates und öffentliches Recht
Privatrecht regelt Beziehungen zwischen rechtlich gleichgeordneten Personen, etwa Kauf oder Arbeitsvertrag. Öffentliches Recht regelt staatliches Handeln und das Verhältnis zwischen Staat und Privaten, etwa Steuer- oder Strafrecht.
Wichtige Grundsätze sind Handeln nach Treu und Glauben, guter Glaube und Beweislast. Wer aus einer behaupteten Tatsache Rechte ableitet, muss sie grundsätzlich beweisen.
Zu den geschriebenen Rechtsquellen gehören Bundesverfassung, Gesetze und Verordnungen. Im kaufmännischen Alltag sind besonders das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) wichtig. Daneben helfen Rechtsprechung und Rechtslehre bei der Auslegung. Vertragliche Regeln gelten nur innerhalb der Schranken des zwingenden Rechts.
Zwingendes Recht kann durch einen Vertrag nicht abgeändert werden. Dispositives Recht gilt, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Für einen einfachen Fall wird deshalb zuerst das Rechtsgebiet bestimmt, danach werden Vertrag und Gesetz geprüft und erst dann die Rechtsfolge formuliert.
Praxisbeispiel
Ein Streit aus einem Kaufvertrag ist Privatrecht; eine Busse wegen einer Verkehrsregelverletzung gehört zum öffentlichen Recht.


